Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 54063
Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.03.2010 12:00:00
Becker Ingenieurgesellschaft für ARCHITEKTUR & STATIK, Ginsheim-Gustavsburg, (Münchener Straße 7, 65462 Ginsheim-Gustavsburg).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Günter Becker, Wiesen, *XX.XX.XXXX übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.