Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 53679
Firma: Sakosta GmbH
Sitz: Dreieich
Veränderungen
HRB 53679: Sakosta GmbH, Dreieich, Im Steingrund 2, 63303 Dreieich. Die Abspaltu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.07.2021 22:01:00
HRB 53679: Sakosta GmbH, Dreieich, Im Steingrund 2, 63303 Dreieich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2021. Geschäftsanschrift: Im Steingrund 2, 63303 Dreieich. - Sachverständigen- und Ingenieurleistungen bei der Erkundung, Bewertung, Planung und Konzeption von Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen sowie Sanierungs- und Rückbauüberwachung bei Bauwerken, Gebäuden, Altablagerungen, Altstandorten, Brach- und Konversionsflächen und Deponien; - Entnahme von Boden-, Wasser-, Bausubstanz- und Luftproben und Bewertung der Untersuchungsergebnisse; - Planung und Überwachung von Baugrundverbesserungs-, Gründungs-, Sicherungs- und Verbaumaßnahmen; - Kampfmittelnachsuche, Kampfmittelfreimessung und Kampfmittel-technische Überwachung; - Bergung von Fundmunition und andere Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen; - Durchführung von Umweltrisikoanalysen und Umwelt Due Diligence; - Erstellung von Ausgangszustandsberichten nach BlmSchG; - Beratungen zum Arbeitsschutz und Controlling von HSSE-Systemen; - Ingenieur- und Beratungsleistungen beim nachhaltigen Bauen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schneider, Norbert Christoph, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Kunz, Katharina, Maintal, *XX.XX.XXXX; Maas, Karl-Heinz, Bruchköbel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Ingenieur- u. Sachverständigenbüro, Im Steingrund 2, 63303 Dreieich") der SakostaCAU GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 79708) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 07.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingreichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.