Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 53251
Firma: ISME Institut für Sport, Medizin & Ernährung GmbH
Sitz: Mörfelden-Walldorf
Adresse: Weingartenstr. 2, 64546 Mörfelden-Walldorf
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HRB 53251: ISME Institut für Sport, Medizin & Ernährung GmbH, Mörfelden-Walldorf...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 16.08.2012 12:00:00
ISME Privates Forschungsinstitut für Sport, Medizin und Ernährung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mörfelden-Walldorf, Weingartenstr. 2, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ISME Institut für Sport, Medizin & Ernährung GmbH. Neuer Gegenstand: - die Durchführung von wissenschaftlichen Studien und Forschungen, insbesondere auf dem Gebiet der Sportmedizin und der Ernährungswissenschaft; - Beratung bei der Auswahl und Durchführung von wissenschaftlichen Studien, Publikation von wissenschaftlichen Werken als Verleger; - die Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren insbesondere zu sport- medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Themen, Beratung in ernährungsspezifischen Fragestellungen, Erstellung und Optimierung von Trainingsabläufen im Breiten und Hochleistungssport; - der Vertrieb und Handel mit Nährstoffen, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere von Functional Food Produkten (zweckbestimmte Ernährung). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Giventis Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt, HRB 54437) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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