Veröffentlichungen vom Amtsgericht Marburg zum Aktenzeichen HRB 5236
Firma: gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der klinischen Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin und zur Betreuung von Patienten an den Universitäten Gießen und Marburg mbH
Sitz: Marburg
Adresse: Baldingerstraße, 35043 Marburg
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HRB 5236: gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der klinischen Forschung auf ...
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Veröffentlichung vom 11.03.2009 12:00:00
gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der klinischen Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin und zur Betreuung von Patienten an den Universitäten Gießen und Marburg mbH, Marburg, Baldingerstraße, 35043 Marburg.Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz 2 (Gesellschaftszweck, Unternehmenszweck, Gemeinnützigkeit) beschlossen. Geschäftsanschrift: Baldingerstraße, 35043 Marburg. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die nachhaltige Förderung a) von Wissenshaft und Forschung sowie b) des öffentlichen Gesundheitswesens. Dies geschieht im Einzelnen unmittelbar durch das Betreiben von klinischer Anwendungsforschung sowie die Fortentwicklung von Anwendungs- und Diagnoseverfahren auf dem Gebiet der Humanmedizin; die ergänzende pflegerische und medizinische Betreuung von Patienten der Universitätskliniken in Gießen und Marburg sowie soziale Projekte, soweit diese medizinisch indiziert und im Rahmen der Universitätskliniken in Gießen und Marburg realisierbar sind. Die Forschungsarbeiten der Gesellschaft sind transparent durchzuführen, Arbeitsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen. Die pflegerischen Leistungen erbringt die Gesellschaft unmittelbar gegenüber den Patienten der Universitätskliniken in Gießen und Marburg. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke sämtliche Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder ihm dienlich sind, wenn und soweit hierdurch die Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig nicht gefährdet wird. In diesem Rahmen ist auch die Gründung von und die Beteiligung an Tochtergesellschaften zulässig.Veränderungen
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