Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 51693
Firma: Hebenstreit Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Mörfelden-Walldorf
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HRB 51693: Hebenstreit Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mörfelden-...
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Hebenstreit Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mörfelden-Walldorf, H...
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Veröffentlichung vom 26.03.2009 12:00:00
H e b e n s t r e i t Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mörfelden-Walldorf, (Hessenring 16, 64546 Mörfelden-Walldorf).Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, § 6 (Geschäftsführung, Vertretung, Zeichnung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) sowie die Einfügung eines neuen § 13 (Bekanntmachungen) und die Neubezifferung der bisherigen §§ 13 und 14 beschlossen. Neue Firma: Hebenstreit Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Neues Stammkapital: 2.556.459,41 EUR. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (ihr gesamtes Vermögen mit sämtlichen Aktiven und Passiven mit Ausnahme der Beteiligung an der Hebenstreit-Rapido GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Hebenstreit-Rapido GmbH mit Sitz in Radebeul (jetzt Hebenstreit GmbH, Amtsgericht Dresden, HRB 1366) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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