Veröffentlichungen vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn zum Aktenzeichen HRB 5104
Firma: Diakonie Limburg gGmbH
Sitz: Limburg
Veränderungen
HRB 5104: Diakonie Limburg gGmbH, Limburg, Wichernweg 7-9, 65549 Limburg. Nicht ...
Veränderungen
HRB 5104: Diakonie Limburg gGmbH, Limburg, Wichernweg 7-9, 65549 Limburg. Bestel...
Veränderungen
HRB 5104: Diakonie Limburg gGmbH, Limburg, Wichernweg 7-9, 65549 Limburg. Einzel...
Veränderungen
HRB 5104: Diakonie Limburg gGmbH, Limburg, Wichernweg 7-9, 65549 Limburg. Bestel...
Veränderungen
HRB 5104:Diakonie Limburg gGmbH, Limburg, Wichernweg 7-9, 65549 Limburg.Bestellt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.10.2013 12:00:00
Diakonie Limburg gGmbH, Limburg, Wichernweg 7-9, 65549 Limburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2013. Geschäftsanschrift: Wichernweg 7-9, 65549 Limburg. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kadereit, Frank, Kriftel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Diakonieverein Limburg/lahn und Umgebung e.V. mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, VR 203). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kadereit, Frank aus Kriftel