Veröffentlichungen vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn zum Aktenzeichen HRB 5026
Firma: CryptWare IT Security GmbH
Sitz: Limburg
Veränderungen
HRB 5026: CryptWare IT Security GmbH, Limburg, Frankfurter Straße 2, 65549 Limbu...
Veränderungen
CryptWare IT Security GmbH, Limburg, Frankfurter Straße 2, 65549 Limburg. Bestel...
Berichtigungen
CryptWare IT Security GmbH, Limburg, Frankfurter Straße 2, 65549 Limburg. Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.03.2013 12:00:00
CryptWare IT Security GmbH, Limburg, Frankfurter Straße 2, 65549 Limburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: 26.02.2013. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 2, 65549 Limburg. der Vertrieb, der Support und die Beratung bzw. Implementierung von IT Security Soft- und Hardware. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Saame, Uwe, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Saame, Uwe, Bad Camberg, *14.07.62, unter der Firma CryptWare IT Security e.K. in Bad Camberg (Amtsgericht Limburg, HRA 3012) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.02.2013. Die Ausgliederung ist heute wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Saame, Uwe aus Bad Camberg