Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 49844
Firma: Jeppesen Deutschland GmbH
Sitz: Neu-Isenburg
Adresse: Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg
Veränderungen
HRB 49844: Jeppesen Deutschland GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 6326...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.07.2017 22:01:00
HRB 49844: Jeppesen Deutschland GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Jeppesen Deutschland GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 49844) als übernehmender Rechtsträger mit der Boeing International B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, Geschäftsanschrift in Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, eingetragen beim Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Nummer 34163241 als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Minderheitsgesellschafter seien weder bei der Boeing International B.V. noch bei der Jeppesen Deutschland GmbH vorhanden. Nach deutschem Recht haben die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft grundsätzlich bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (Jeppesen Deutschland GmbH) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit, wird der fristgerecht eingereichte Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein und der Verschmelzungsplan kann nur unter Bedingung eines Widerrufs des Widerspruchs oder einer Aufhebung des durchsetzbaren Widerspruchs vollzogen werden (Artikel 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Nach deutschem Recht besteht für Gläubiger nachträglicher Schutz im folgenden Umfang: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Boeing International B.V. und/oder der Jeppesen Deutschland GmbH, beide Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-IsenburgNeueintragungen
HRB 49844: Jeppesen Deutschland GmbH, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 6326...