Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 49137
Firma: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Darmstädter Landstr. 125, 60598 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 49137: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Jahnstraß...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 03.01.2018 00:02:00
HRB 49137: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Jahnstraße 64, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gesellschafterdarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 284 Abs. 5 KAGB). Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 282 Abs. 2 Satz 3 KAGB). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die diesbezügliche Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen, c) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.Veränderungen
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