Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 48441
Firma: ICT Business Services GmbH
Sitz: Neu-Isenburg
Löschungen
HRB 48441: ICT Business Services GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63...
Veränderungen
HRB 48441: ICT Business Services GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 16.03.2017 22:00:00
HRB 48441: ICT Business Services GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der ICT Business Services GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 48441) als übertragender Rechtsträger mit der GET Business Services Limited mit Sitz in London, Großbritannien (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht, eingetragen im Companies House unter Nr. 08623081) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden. Ein Hinweis auf Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da beide Gesellschaften nur jeweils einen Gesellschafter haben. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG. Gemäß dieser Vorschrift ist - da die übernehmende Gesellschaft englischem Recht unterliegt - den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und Glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Rechte der Gläubiger des übernehmenden Gesellschaft richten sich nach Regulation 11 und 14 der The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007. Gemäß Regulation 11 kann das zuständige Gericht, vorliegend der High Court, London, eine Gläubigerversammlung der übernehmenden Gesellschaft ansetzen. In einer solchen Gläubigerversammlung stimmen die Gläubiger gemäß Regulation 14 über den Verschmelzungsplan ab. Zu seiner Annahme ist eine Mehrheit von 75 % der anwesenden oder vertretenen Gläubiger erforderlich. Kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können eingeholt werden bei: ICT Business Services GmbH, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg.Veränderungen
HRB 48441: Getronics ICT Management GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a,...
Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
HRB 48441: Getronics ICT Management GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a,...