Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 47749
Firma: Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Ma...
Veränderungen
Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Ma...
Vorgänge ohne Eintragung
Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Ma...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.07.2006 07:59:00
Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. § 3 Absatz 2 (Geschäftsjahr) wurde redaktionell geändert. § 9 Absatz 3 (Geschäftsführer) wurde geändert. Neuer Gegenstand: die Verwaltung von a) richtlinienkonformen Sondervermögen, b) und/oder Spezial-Sondervermögen, auf die - bis auf die in §§ 91 bis 95 Investmentgesetz geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, die für richtlinienkonforme Sondervermögen gelten nach dem Grundsatz der Risikomischung. Die Gesellschaft darf außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, b) den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder öffentlich vertrieben werden dürfen, c) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes, d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) sonstige mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten, f) sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft im Allgemeinen selbst betreiben darf, und eine Haftung der Kapitalanlagegesellschaft aus der Beteilugung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist, g) Zweigniederlassungen errichten.