Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 47290
Firma: Networkers AG Gesellschaft für Internet Technologie
Sitz: Hagen
Löschungen
Networkers AG Gesellschaft für Internet Technologie, Dietzenbach, Am Hirschhügel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.11.2013 12:00:00
Networkers AG Gesellschaft für Internet Technologie, Dietzenbach, Am Hirschhügel 2, 63128 Dietzenbach. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Hirschhügel 2, 63128 Dietzenbach. Gegenstand: Die Durchführung von Dienstleistungen und Entwicklungen im Bereich der Internet-Technologie. Das Unternehmen ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar diesen Zwecken dienen. Grundkapital: 155.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Kretzberg, Thomas, Ennepetal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Schwefing, Bernd, Gießen, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kaiser, Michaela, Hagen, *XX.XX.XXXX; Redeker, Oliver, Fröndenberg, *XX.XX.XXXX; Voß, Michael, Ennepetal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Networkers GmbH Gesellschaft für Internet -Technologie mit dem Sitz in Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 8271). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kretzberg, Thomas aus Ennepetal,
Kaiser, Michaela aus Hagen,
Redeker, Oliver aus Fröndenberg,
Schwefing, Bernd aus Gießen,
Voß, Michael aus Ennepetal