Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 47191
Firma: Ketteler Krankenhaus gemeinnützige GmbH
Sitz: Offenbach am Main
Veränderungen
Veröffentlichung vom 20.04.2021 22:01:00
HRB 47191: Ketteler Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 85, 63071 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens das Betreiben und Halten eines Krankenhauses zur stationären, teilstationären oder ambulanten Krankenbehandlung und Krankenpflege sowie das Betreiben und Halten eines Hospizes. Die Gesellschaft kann auch Ausbildungsaufgaben wahrnehmen. (2) Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der CARITAS als einer Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. Maßstab allen Handelns ist die unantastbare Würde eines jeden Menschen. Dieser Würde entspricht die Ehrfurcht vor dem Leben in jeder Altersphase, beginnend mit der Empfängnis bis hin zum Tod. (3) Diese religiöse und kirchliche Zielsetzung ist Leitlinie für die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft und damit zugleich für alle in den Einrichtungen der Gesellschaft tätigen Personen. Die Beschäftigten der Gesellschaft bilden im Rahmen ihrer Dienstverhältnisse eine Dienstgemeinschaft; für sie gilt die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in der jeweils gültigen Fassung. (4) Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. Abgabenordnung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf, sofern dies ihre Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, veräußern, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und Beteiligungen aufgeben. Sie darf, sofern das die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt, die Betriebsführung für fremde Einrichtungen der in Absatz 1 beschriebenen Art übernehmen oder für diese unterstützend tätig werden.Veränderungen
Ketteler Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 85...
Neueintragungen
Ketteler Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 85...