Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 46648
Firma: Wilzbach-tri.con GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Seligenstadt
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HRB 46648: Wilzbach-tri.con GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Seligenstadt, Asch...
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HRB 46648: Wilzbach-tri.con GmbH, Seligenstadt, Dieburger Straße 9-11, 63322 Röd...
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HRB 46648: Wilzbach - con.tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Seligenstadt, Di...
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Veröffentlichung vom 15.02.2017 22:00:00
HRB 46648: Wilzbach Consulting Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Seligenstadt, Dieburger Straße 9-11, 63322 Rödermark. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Wilzbach - con.tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Gegenstand: 1.) Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit; sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. 2.) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen erichten und sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten.Veränderungen
HRB 46648:Wilzbach Consulting Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Seligenstadt, Kl...
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Wilzbach Consulting GmbH, Seligenstadt, Kleine Rathausgasse 9, 63500 Seligenstad...
Neueintragungen
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