Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 46414
Firma: LabTec Labortechnik GmbH
Sitz: Seligenstadt
Veränderungen
HRB 46414: LabTec Labortechnik GmbH, Seligenstadt, An der Beune 22, 63500 Selige...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.02.2019 22:00:00
HRB 46414: LabTec Labortechnik GmbH, Seligenstadt, An der Beune 22, 63500 Seligenstadt. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der LabTec Labortechnik GmbH mit Sitz in Seligenstadt (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 46414) als übernehmender Rechtsträger mit der LabTec Vertrieb und Service Limited mit Sitz in Birmingham B18 6EW/England (englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5719455) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (LabTec Labortechnik GmbH)können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der LabTec Labortechnik GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 63500 Seligenstadt, An der Beune 22, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheitdarstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. JeglicherVermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einerDienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis imHinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruchbesteht. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden LabTec Labortechnik GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (LabTec Vertrieb und Service Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz HCCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Caurt auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Weder bei der LabTec Vertrieb und Service Limited noch bei der LabTec Labortechnik GmbH sollen Minderheitsgesellschafter existieren, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: LabTec Labortechnik GmbH, Herrn Thorsten Ball, geschäftsansässig 63500 Seligenstadt, An der Beune 22Vorgänge ohne Eintragung
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