Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 45758
Firma: ICS Consult GmbH
Sitz: Offenbach am Main
Löschungen
HRB 45758: ICS Consult GmbH, Offenbach am Main, Senefelderstraße 166, 63069 Offe...
Veränderungen
HRB 45758:ICS Consult GmbH, Offenbach am Main, Senefelderstraße 166, 63069 Offen...
Veränderungen
ICS Consult GmbH, Offenbach am Main, Senefelderstraße 166, 63069 Offenbach am Ma...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2011 12:00:00
ICS Consult GmbH, Offenbach am Main, Senefelderstraße 166, 63069 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2011. Geschäftsanschrift: Senefelderstraße 166, 63069 Offenbach am Main. Gegenstand: Der Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros für Bauwesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. von Chamier-Glisczinski, Olaf, Mörfelden-Walldorf, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Schmeußer, Adam, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Diplomingenieur Olaf von Chamier Diplomingenieur Adam Schmeußer Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mit dem Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main PR 1889). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Ing. Schmeußer, Adam aus Langen (Hessen),
Dipl.-Ing. von Chamier-Glisczinski, Olaf aus Mörfelden-Walldorf