Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 45056
Firma: aqmos Wasseraufbereitung GmbH
Sitz: Rodgau
Veränderungen
HRB 45056: aqmos Wasseraufbereitung GmbH, Rodgau, Im Mittelfeld 4-6, 63500 Selig...
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HRB 45056: aqmos Wasseraufbereitung GmbH, Rodgau, Borsigstraße 49-51, 63110 Rodg...
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HRB 45056: aqmos Wasseraufbereitung GmbH, Rodgau, Borsigstraße 49-51, 63110 Rodg...
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HRB 45056:aqmos Wasseraufbereitung GmbH, Rodgau, Borsigstraße 49-51, 63110 Rodga...
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aqmos Wasseraufbereitung GmbH, Rodgau, Borsigstraße 49-51, 63110 Rodgau. Nicht m...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2010 22:00:00
aqmos Wasseraufbereitung GmbH, Rodgau, Borsigstraße 49-51, 63110 Rodgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2010. Geschäftsanschrift: Borsigstraße 49-51, 63110 Rodgau. Gegenstand: Vertrieb von Wasseraufbereitungsprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Freihoff, Karlheinz, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX; Wengel, Marco, Rodgau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Marco Wengel, Rodgau, *XX.XX.XXXX unter der Firma aqmos e.K. in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41050) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.08.2010. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Marco Wengel aus Rodgau,
Freihoff, Karlheinz aus Seligenstadt,
Wengel, Marco aus Rodgau