Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 44967
Firma: Almonti, Hamilton, Kommunikation für Design GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
Almonti, Hamilton, Kommunikation für Design GmbH, Frankfurt am Main, Westhafenpl...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 14.01.2008 12:00:00
Almonti, Hamilton, Kommunikation für Design GmbH, Frankfurt am Main (Grüneburgweg 153, 60323 Frankfurt am Main). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Dr. Buck, Alexander, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Lubkowitz, Dirk, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der d..c brand + design consultants Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 43823) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Buck, Alexander aus Frankfurt am Main,
Lubkowitz, Dirk aus Heusenstamm