Veröffentlichungen vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn zum Aktenzeichen HRB 4494
Firma: ThomasLloyd Private Wealth GmbH
Sitz: Limburg
Löschungen
HRB 4494: ThomasLloyd Private Wealth GmbH, Limburg, Holzheimer Straße 1, 65549 L...
Veränderungen
HRB 4494: ThomasLloyd Private Wealth GmbH, Limburg, Holzheimer Straße 1, 65549 L...
Neueintragungen
ThomasLloyd Private Wealth GmbH, Limburg, Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg a. ...
Neueintragungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2010 12:00:00
ThomasLloyd Private Wealth GmbH, Limburg, Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg a. d. Lahn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Holzheimer Straße 1, 65549 Limburg a. d. Lahn. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung insbesondere durch die Anlage in Wertpapieren, Derivate, Immobilien, Grundstücken, Versicherungen, Anleihen, Festgeld und direkten und indirekten Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von finanziellen Beteiligungen an anderen Unternehmen oder Vermögensmassen bzw. Sondervermögen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Kirschbaum, Klaus-Peter, Hünfelden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ThomasLloyd Private Wealth AG mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 4274). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kirschbaum, Klaus-Peter aus Hünfelden