Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 44577
Firma: Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH
Sitz: Bonn
Löschungen
HRB 44577:Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH, Heusenstamm, Jahnstraße 6...
Veränderungen
Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH, Heusenstamm, Jahnstraße 64, 63150 H...
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Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH, Heusenstamm, Jahnstraße 64, 63150 H...
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Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH, Heusenstamm, Jahnstraße 64, 63150 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.02.2010 12:00:00
Erste DFMG Deusche Funkturm Vermögens-GmbH, Heusenstamm, Jahnstraße 64, 63150 Heusenstamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2009. Geschäftsanschrift: Jahnstraße 64, 63150 Heusenstamm. Gegenstand: der Erwerb von Antennenträgern (Türme, Masten und Standrohre) und der Besitz an den Antennenträgern sowie zugehörigen Betriebsgebäuden sowie die Anmietung von Grundstücken, Grundstücksteilflächen und Gebäudeflächen, auf denen sich die Antennenträger und zugehörígen Betriebsgebäude und sonstigen zugehörigen Vermögensgegenstände befinden, zum Zwecke der entgeltlichen Vermarktung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boy, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX; Matheis, Albert, Münster, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heusenstamm (Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 41078). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.