Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 44091
Firma: Münch + Münch GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Im Fuchsloch 8, 60437 Frankfurt am Main
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HRB 44091: Münch + Münch GmbH, Frankfurt am Main, Im Fuchsloch 8, 60437 Frankfur...
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Veröffentlichung vom 09.11.2020 22:01:00
HRB 44091: Münch + Münch Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Im Fuchsloch 8, 60437 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 483,25 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Dauer der Gesellschaft), 8 (Gesellschafterversammlung) sowie 11 (Ausschließung von Gesellschafter) beschlossen. Neue Firma: Münch + Münch GmbH. Neuer Gegenstand: Beratung, Planung, Entwicklung, Herstellung in Einzel- und Serienfertigung, Montage, Vertrieb, Groß- und Einzelhandel, Im- und Export von Laden-/Innenausbauten, Einrichtungen, Einrichtungszubehör sowie Objekteinrichtungen, Einrichungssystemen, Messen und Ausstellungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftsweck unmittelbar oder mittelbar dienen und diesen ergänzen. Neues Stammkapital: 205.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Münch + Münch Planungs- Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 44219) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Münch + Münch Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Im Fuchsloch 8, 60437 Frankf...
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