Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 43607
Firma: Anders und Seim Neue Medien AG
Sitz: Langen (Hessen)
Löschungen
HRB 43607: Anders und Seim Neue Medien AG, Langen (Hessen), Ohmstraße 20 a, 6322...
Veränderungen
HRB 43607: Zimmerschau Aktiengesellschaft, Langen (Hessen), Ohmstraße 20 a, 6322...
Veränderungen
HRB 43607:Zimmerschau Aktiengesellschaft, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 10, ...
Veränderungen
Zimmerschau Aktiengesellschaft, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 10, 63225 Lang...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2008 12:00:00
Zimmerschau Aktiengesellschaft, Langen (Hessen), (Raiffeisenstraße 10, 63225 Langen (Hessen)).Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.05.2008. Gegenstand: Herstellung, Bereitstellung und der Betrieb von Internetseiten einschließlich der Entwicklung von Software sowie Werbung, Marketing und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen isnbesondere über das Internet. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorsitzender: Seim, Markus, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zimmerschau GmbH mit dem Sitz in Langen (Hessen) (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43244). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Seim, Markus aus Langen (Hessen)