Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 42504
Firma: General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH
Sitz: Neu-Isenburg
Adresse: Thomas-Edison-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg
Löschungen
Veröffentlichung vom 27.09.2010 22:00:00
General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH, Neu-Isenburg, Thomas-Edison-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg.Die Verschmelzung ist am 31.08.2010 im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 13.07.2010 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der General Electric Finance Holding GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40689) beim Amtsgericht Offenbach am Main (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 13.07.2010 Bezug genommen.Veränderungen
General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH, Neu-Isenburg, Thomas-Ediso...
Veränderungen
General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH, Neu-Isenburg, Thomas-Ediso...
Veränderungen
General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH, Neu-Isenburg (Martin-Behai...
Veränderungen
General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH, Neu-Isenburg (Martin-Behai...
Neueintragungen
General Electric Achtundzwanzigste Beteiligungs GmbH, Neu-Isenburg (Martin-Behai...