Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 42251
Firma: GE Real Estate Germany HPE Hausbau GmbH
Sitz: Grünwald, Landkreis München
Löschungen
GE Real Estate Germany HPE Hausbau GmbH, Neu-Isenburg, Thomas-Edison-Platz 1, 63...
Veränderungen
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GE Real Estate Germany HPE Hausbau GmbH, Neu-Isenburg (Martin-Behaim-Straße 10, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.04.2006 06:24:00
GE Real Estate Germany HPE Hausbau GmbH, Neu-Isenburg (Martin-Behaim-Straße 10, 63263 Neu-Isenburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2006. Gegenstand: Halten und Finanzierung von Gesellschaften, die zur General Electric Gruppe in Deutschland gehören, mit der Ausnahme von Finanzierungsmaßnahmen, die einer aufsichtsrechtlichen Genehmigung bedürfen. Stammkapital: 95.950,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thaler, Rainer, Eschborn, *XX.XX.XXXX; van Wickeren, Werner, Kriftel, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Turchaninov, Kyrill, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GE Real Estate Germany HPE Hausbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42373). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Thaler, Rainer aus Eschborn,
Turchaninov, Kyrill aus Dreieich,
van Wickeren, Werner aus Kriftel