Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 41764
Firma: Beteiligungsmanagement Langen GmbH
Sitz: Langen (Hessen)
Adresse: Weserstraße 14, 63225 Langen (Hessen)
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 41764: Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), Weserstraße 14, ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 41764: Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), Weserstraße 14, ...
Veränderungen
HRB 41764: Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), Weserstraße 14, ...
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HRB 41764: Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), Weserstraße 14, ...
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Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), Weserstraße 14, 63225 Lange...
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Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), Weserstraße 14, 63225 Lange...
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Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen), (Weserstraße 14, 63225 Lang...
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Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen) (Weserstraße 14, 63225 Lange...
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Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen) (Weserstraße 14, 63225 Lange...
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Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen) (Weserstraße 14, 63225 Lange...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.12.2006 14:28:00
Beteiligungsmanagement Langen GmbH, Langen (Hessen) (Weserstraße 14, 63225 Langen (Hessen)). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 05.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Bäder Langen GmbH mit Sitz in Langen (Hessen) (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41635) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.