Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 35980
Firma: CTM Marketing Services GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Solmsstr. 2 - 22, 60486 Frankfurt am Main
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HRB 35980: CTM Marketing Services GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstr. 2 - 22, 604...
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Veröffentlichung vom 07.09.2018 22:00:00
HRB 35980: CTM Marketing Services GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstr. 2 - 22, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.725 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CTM Akademie GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50044 und mit der CTM Company for Telephone Marketing GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 57779 und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 29.325,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CTM Akademie GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50044) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CTM Company for Telephone Marketing GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57779) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 17.08.2018 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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