Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 3396
Firma: CURSOR Software Aktiengesellschaft
Sitz: Gießen
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HRB 3396: CURSOR Software Aktiengesellschaft, Gießen, Friedrich-List-Straße 31, ...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 03.11.2010 12:00:00
CURSOR Software Aktiengesellschaft, Gießen, Friedrich-List-Straße 31, 35398 Gießen. Die Hauptversammlung vom 31.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 u. 8 (betr. das genehmigte und bedingte Kapital) sowie Änderungen in den §§ 3 (betr. Bekanntmachungen), 15 (Anmeldung und Hinterlegung von Aktien), 16 (betr. Stimmrecht) und 19 (Jahresabschluss) beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Straße 31, 35398 Gießen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31.08.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 125.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010/I). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zur Vermeidung von Spitzenbeträgen und/oder für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln zulässig. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2010 um bis zu 125.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 125.000 neue Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Optionsgenussrechten, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 31.08.2010 in der Zeit vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2015 gegeben werden, von ihrem Recht auf Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die aus der Ausübung der Options- oder Wandelrechte hervorgehenden Aktien der Gesellschaft sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Options- oder Wandlungserklärung wirksam wird, dividendenberechtigt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Auslauf der Options- bzw. Wandlungsfristen anzupassen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.Veränderungen
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