Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 3390
Firma: PE-Plast Recycling & Trading GmbH
Sitz: Dreieich
Veränderungen
Kraftfahrzeug-Bedarfs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main, ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.07.2007 14:19:00
Kraftfahrzeug-Bedarfs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main (Sprendlinger Landstraße 175, 63069 Offenbach am Main). Beschluss: In der Handelsregistersacher der Kraftfahrzeug-Bedarfs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Gesellschaft von der Pflicht befreit, die Jahresabschlüsse prüfen zu lassen (§§ 71 GmbHG, 316 HGB). Die Befreiung betrifft die Jahresabschlüsse ab dem 31.12.2004 und gilt nur für solche, die Geschäftsjahre während des Insolvenzverfahrens betreffen. Gründe: Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft besteht nur noch im Einzug von Forderungen, Umsatzerlöse beliefen sich lediglich noch auf ca. 74.000,00 EUR. Mitarbeiter werden nicht beschäftigt. Damit erscheinen die Verhältnisse der Gesellschaft so überschaubar, dass eine Abschlussprüfung nicht erforderlich erscheint, zumal nach Darlegung des Antragsstellers die Gesellschaft inzwischen ohnehin als Kleine Kapitalgesellschaft einzustufen wäre. Es ist nicht ersichtlich, dass im Interesse von Gläubigern oder Gesellschaftern der Gesellschaft gleichwohl eine Prüfung der Jahresabschlüsse unverzichtbar wäre. Bei maßgeblicher Veränderung der Verhältnisse, wird der Insolvenzverwalter dies dem Registergericht mitzuteilen haben. Insgesamt war davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Prüfungspflicht gem. § 71 III GmbHG gegeben sind. Die vom Insolvenzgericht unter dem 19.10.2006 geäußerten Bedenken greifen hier nicht durch, da es nicht um Buchführung, Rechnungslegung und Bilanzierung als solche geht, sondern - auch im Interesse der Gläubiger, die Insolvenzmasse nicht unnötig zu belasten - nur um die Befreiung von der Prüfungspflicht. Gegen diese Entscheidung ist für die Gesellschafter und alle Gesellschaftsgläubiger die sofortige Beschwerde gegeben, einzulegen binnen 2 Wochen nach Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main oder des Landgerichts Darmstadt. Für den genannten Adressatenkreis erfolgt die Bekanntmachung durch öffentliche Bekanntmachung. Offenbach am Main, 30.06.2007GomilleRichter am AmtsgerichtVeränderungen
Kraftfahrzeug-Bedarfs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main (...