Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 33659
Firma: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH
Sitz: Dreieich
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659: CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Drei...
Veränderungen
HRB 33659:CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Dreie...
Veränderungen
HRB 33659:CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Dreie...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.09.2013 12:00:00
CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung mbH, Dreieich, Im Gefierth 9a, 63303 Dreieich. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Im Gefierth 9a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der orgadata GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44138) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.