Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 32246
Firma: Tetra Pak Produktions GmbH
Sitz: Hochheim am Main
Adresse: Frankfurter Straße 85, 65239 Hochheim am Main
Veränderungen
HRB 32246: Tetra Pak Produktions GmbH, Hochheim am Main, Frankfurter Straße 85, ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2020 22:00:00
HRB 32246: Tetra Pak Produktions GmbH, Hochheim am Main, Frankfurter Straße 85, 65239 Hochheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2020. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 85, 65239 Hochheim am Main. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungsmaterial. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fülöp, Gabor, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX; Karl, Stephan Ludwig Oskar, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Dr. Schiffler, Heike, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Fabian, Susanne, Küssaberg, *XX.XX.XXXX; Fišer, Uglješa, Mainz, *XX.XX.XXXX; Dr. Horter, Carsten Johannes Friedrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ulchenko, Sergey, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tetra Pak Produktions GmbH & Co KG mit dem Sitz in Hochheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 6739). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Fabian, Susanne aus Küssaberg,
Dr. Horter, Carsten Johannes Friedrich aus Frankfurt am Main,
Dr. Schiffler, Heike aus Bonn,
Fišer, Uglješa aus Mainz,
Fülöp, Gabor aus Königstein im Taunus,
Karl, Stephan Ludwig Oskar aus Wiesbaden,
Ulchenko, Sergey aus Wiesbaden