Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 31986
Firma: netorium AG
Sitz: Wiesbaden
Veränderungen
HRB 31986: netorium AG, Wiesbaden, Borsigstr. 11-13, 65205 Wiesbaden. Personenbe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2020 22:00:00
HRB 31986: netorium AG, Wiesbaden, Borsigstr. 11-13, 65205 Wiesbaden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.06.2020. Geschäftsanschrift: Borsigstr. 11-13, 65205 Wiesbaden. Gegenstand: Der Vertrieb von Produkten und Service-, Beratung- und anderen Dienstleistungen im Bereich Medien-, professioneller Bewegtbild- und Netzwerktechnologie. Grundkapital: 1.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Frantz, Peter-Josef, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Herrmann, Frank, Hattersheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lautenschläger, Andreas, Rösrath, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Netorium GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 13230). Mit der KICK Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 22606) als herrschendem Unternehmen ist am 20.12.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 26.06.2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.05.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 750.000,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann ( Genehmigtes Kapital 2020/I ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frantz, Peter-Josef aus Wiesbaden,
Herrmann, Frank aus Hattersheim,
Lautenschläger, Andreas aus Rösrath