Veröffentlichungen vom Amtsgericht Eschwege zum Aktenzeichen HRB 3058
Firma: Seeger Engineering GmbH
Sitz: Hessisch Lichtenau
Veränderungen
HRB 3058: Seeger Engineering GmbH, Hessisch Lichtenau, Industriestraße 25 - 27, ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.07.2015 22:02:00
HRB 3058: Seeger Engineering GmbH, Hessisch Lichtenau, Industriestraße 25 - 27, 37235 Hessisch Lichtenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014. Geschäftsanschrift: Industriestraße 25 - 27, 37235 Hessisch Lichtenau. Gegenstand: Der Betrieb eines Ingenieurbüros für Energie- und Umwelttechnik sowie verwandter Bereiche, die Beratung und Planung, Projektierung und Optimierung, Ausschreibung und Angebotsvergleich, Ausführung und Überwachung von Energie- und Umweltprojekten aller Art, incl. Anlagen zur Energie- und Wassereinsparung sowie Abfallverminderung. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl. Ing. Huckschlag, Frank, Bad Arolsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hupfeld, Heiko, Spangenberg, *XX.XX.XXXX; Klockmann, Markus, Hessisch Lichtenau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Rinke, Gregor, Bornhagen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Seeger Engineering AG mit dem Sitz in Hessisch Lichtenau (Amtsgericht Eschwege, HRB 2311). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl. Ing. Huckschlag, Frank aus Bad Arolsen,
Dr. Rinke, Gregor aus Bornhagen,
Hupfeld, Heiko aus Spangenberg,
Klockmann, Markus aus Hessisch Lichtenau