Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 29801
Firma: LEBERECHT-Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Frankfurt am Main
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Veröffentlichung vom 16.12.2015 22:02:00
HRB 29801: LEBERECHT-Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Frankenallee 71-81, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Zweck der Gesellschaft), 8 (Geschäftsführung) und 9 (Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger und folgender gemeinnütziger Zwecke: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung - die Förderung des Wohlfahrtswesens - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegshinterbliebene. 3. Der Zweck der Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 2 wird verwirklicht insbesondere durch - die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der in Absatz 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne § 2 Nr. 2 durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO), - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und behinderter Kinder und Jugendlicher, - die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher, - die finanzielle Förderung von heilpädagogischen Freizeiten, - die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, die im Sinne des Gesellschaftszwecks arbeiten, - die Förderung von behinderten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen im Rahmen von therapeutischen Maßnahmen, - der Zurverfügungstellung von Lehr- und Lernmitteln sowie Spielzeug, Kleiderhilfen, Hilfsmittel usw. - Maßnahmen der Jugendpflege und Jugendfürsorge.Veränderungen
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