Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 29586
Firma: P&ISWBidCo GmbH
Sitz: Wiesbaden
Löschungen
HRB 29586: P&ISWBidCo GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden. Die...
Veränderungen
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Berichtigungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.03.2017 22:00:00
HRB 29586: P&ISWBidCo GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden. Dem Registergericht ist ein Entwurf des Verschmelzungsplans über die geplante (grenzüberschreitende) Verschmelzung der P&I II Holding S.à r.l. (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht, Société à responsabilité limité) mit Sitz in Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der Nummer B 181440, als übertragende Gesellschaft, mit der P&ISWBidCo GmbH (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht) mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 29586, als übernehmende Gesellschaft, eingereicht worden.Ausübungsbedingungen der Rechte von Gläubigern der übertragenden P&I II Holding S.à r.l.: Während eines Zeitraums von zwei Monaten nach Bekanntmachung im RESA (Recueil Electronique des Sociétés et Associations) der Verschmelzungsbescheinigung durch den Notar, in der bestätigt wird, dass alle Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung nach Vorschriften des LSC vorliegen, können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen aus der Zeit vor dem Tag der Bekanntmachung stammen, bei dem vorsitzenden Richter der Kammer des Luxemburger Bezirksgerichts (Tribunal dArrondissement), das sich mit kommerziellen Angelegenheiten befasst und im Eilverfahren tagt, einen Antrag auf angemessenen Schutz für etwaige fällig gewordene oder nicht fällig gewordene Schulden stellen, sofern die Verschmelzung eine solche Schutzmaßnahme erfordern würde. Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können zur Ausübung ihrer Rechte am Sitz/unter der Anschrift der beteiligten Gesellschaften kostenlos Informationen über die getroffenen Vereinbarungen einholen.Ausübungsbedingungen der Rechte von Gläubigern der übernehmenden P&ISWBidCo GmbH: Der Schutz der Gläubiger der P&ISWBidCo GmbH bestimmt sich nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG). Danach ist den Gläubigern der P&ISWBidCo GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Voraussetzungen Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der P&ISWBidCo GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der P&ISWBidCo GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der P&ISWBidCo GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder an der P&I II Holding S.à r.l. noch an der P&ISWBidCo GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122i i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die luxemburgische Schutzvorschrift des Art. 271 Abs. 3 LSC, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Zustimmung der Lux S.à r.l. für die Durchführung der in §§ 14, 15 UmwG geregelten Verfahren verlangen würde.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: P&ISWBidCo GmbH, Herr Stefan Gaiser, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden und P&I II Holding S.à r.l., Herr Cédric Pedoni, 488 Route de Longwy, L-1940 Luxembourg.Veränderungen
HRB 29586: P&ISWBidCo GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden. Die...
Neueintragungen
HRB 29586: P&ISWBidCo GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden. Ges...