Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 289
Firma: Druck- und Pressehaus GmbH
Sitz: Gießen
Löschungen
HRB 289: Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen. Neue...
Veränderungen
HRB 289: Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen. Best...
Veränderungen
HRB 289:Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen.Prokur...
Berichtigungen
HRB 289:Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen.Person...
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HRB 289:Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen.Nicht ...
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Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen. Nicht mehr Ge...
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Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen. Geschäftsansc...
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Veröffentlichung vom 07.10.2009 12:00:00
Druck- und Pressehaus GmbH, Gießen, (Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gelnhäuser Tageblatt Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau HRB 11643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.