Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 28526
Firma: WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Sitz: Hamburg
Adresse: Ferdinandstr. 65-67, 20095 Hamburg
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 07.08.2006 14:56:00
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Frankfurt am Main (Liebigstr. 6, 60323 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücks- oder Altersvorsorge-Sondervermögen gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Für Gemischte Wertpapier- und Grundstücks Sondervermögen werden keine Grundstücke und Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften erworben, für Altersvorsorge-Sondervermögen keine Grundstücke, Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften und stille Beteiligungen. (2) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: -Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, sofern diese Anteilscheine von der Gesellschaft, einem Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen der Gesellschaft, das selbst eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine ausländische Investmentgesellschaft ist, oder von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft, an der eine bedeutende Beteiligung der Gesellschaft besteht, ausgegeben worden sind, - sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vemögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, sowie die Anlageberatung für die vorgenannte Dienstleistung. (3) Daneben dürfen Geschäfte betrieben werden, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind sowie sonstige mit den in Abs. 1 genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.Veränderungen
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