Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 28469
Firma: Invesco Asset Management Deutschland GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main
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HRB 28469: Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.06.2016 22:00:00
HRB 28469: Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Invesco Asset Management Österreich GmbH eingereicht worden.Es wird um Bekanntmachung eines Hinweises gemäß § 10 HGB darauf gebeten, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.Es wird zudem um Bekanntmachung der in § 122d Satz 2 UmwG vorgesehenen Angaben gebeten. Hierzu teilen wir gemäß § 122d Satz 3 UmwG folgende Angaben mit:An der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Rechtsträger:Die übertragende Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Ihre Firma lautet Invesco Asset Management Österreich GmbH. Ihr Sitz ist in Wien, Republik Österreich.Die übernehmende Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Ihre Firma lautet Invesco Asset Management Deutschland GmbH. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:Die Invesco Asset Management Österreich GmbH ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 245705 g eingetragen.Die Invesco Asset Management Deutschland GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 28469 eingetragen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Bei der übernehmenden Invesco Asset Management Deutschland GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Invesco Asset Management Deutschland GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Invesco Asset Management Deutschland GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Invesco Asset Management Deutschland GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Invesco Asset Management Deutschland GmbH (z.Hd. Kathrin Wedekind, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Invesco Asset Management Deutschland GmbH gefordert werden.Bei der übertragenden Gesellschaft Invesco Asset Management Österreich GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 13 Abs. 1 EU-VerschG. Nach § 13 Abs. 1 EU-VerschG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Die Rechtmäßigkeitsbescheinigung nach § 14 Abs. 3 EU-VerschG darf durch das österreichische Firmenbuch erst ausgestellt werden, wenn allen Gläubigern, die einen Anspruch auf Sicherheitsleistungen haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde, und sichergestellt ist, dass den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte eingeräumt worden sind.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Invesco Asset Management Deutschland GmbH, z.Hd. Kathrin Wedekind, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter geben wir den folgenden Hinweis: Die Invesco Asset Management Österreich GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die Invesco Asset Management Deutschland GmbH. Die Invesco Asset Management Deutschland GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die INVESCO International Holdings Limited.Veränderungen
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Berichtigungen
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 60-62...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 60-62...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Bleichstraße 60-62...
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Invesco Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Bleichstraße 60-62...
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INVESCO Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Bleichstraße 60-62...
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INVESCO Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Bleichstr. 60-62, ...
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