Veröffentlichungen vom Amtsgericht Eschwege zum Aktenzeichen HRB 2828
Firma: wie gewohnt. Alltagshilfen und Betreuungsangebote der Diakoniestationen Eschwege-Witzenhausen gemeinnützige GmbH
Sitz: Bad Sooden-Allendorf
Veränderungen
HRB 2828: »wie gewohnt« Alltagshilfen und Betreuungsangebote gemeinnützige GmbH,...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.01.2016 22:01:00
HRB 2828: wie gewohnt. Alltagshilfen und Betreuungsangebote der Diakoniestationen Eschwege-Witzenhausen gemeinnützige GmbH, Bad Sooden-Allendorf, Wahlhauser Str. 13, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 Abs. 2 (Gegenstand des Unternehmens ), § 5 (Stammkapital) und § 9 (Auflösung) beschlossen. Neue Firma: »wie gewohnt« Alltagshilfen und Betreuungsangebote gemeinnützige GmbH. Eschwege. Geschäftsanschrift: Vor dem Brückentor 4, 37269 Eschwege. Neuer Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt folgende steuerbegünstigte Zwecke im Sinn der Abgabenordnung: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung der Jugend - und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). (2) Der Gesellschaftszweck wird vorrang erreicht durch die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen insbesondere für alte, kranke und behinderte Menschen, sowie die Entwicklung und Bereitstellung von qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen für Personen, deren Alltagskompetenz i. S. SGB XI erheblich eingeschränkt ist. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen im Alltagsbereich, die Förderung des Selbsthilfepotentials bei den zu Betreuenden mit dem Ziel des möglichst langen Verbleibs in der häuslichen Umgebung, sowie die umfassende Betreuung von demenzkranken Personen. (4) Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftszwecke fördernde, gleichfalls gemeinnützige und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängende Geschäfte betreiben. Aus diesem Grund kann sie Tochtergesellschaften bilden und sich an anderen Unternehmen beteiligen, sofern diese als gemeinnützig anerkannt sind. Die Gründung von Tochtergesellschaften sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen müssen von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden.Veränderungen
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