Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 27735
Firma: SAMSIC Sicherheitsdienste GmbH
Sitz: Wiesbaden
Adresse: Abraham-Lincoln-Straße 36, 65189 Wiesbaden
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HRB 27735: SAMSIC Sicherheitsdienste GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 36,...
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HRB 27735: Uniserve Sicherheitsdienste GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 3...
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HRB 27735: Uniserve Sicherheitsdienste GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 3...
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HRB 27735: UNISERVE SICHERHEITSDIENSTE GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 3...
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HRB 27735: UNISERVE SICHERHEITSDIENSTE GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 3...
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HRB 27735: UNISERVE SICHERHEITSDIENSTE GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 3...
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HRB 27735:UNISERVE SICHERHEITSDIENSTE GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 36...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2014 22:01:00
HRB 27735:UNISERVE SICHERHEITSDIENSTE GmbH, Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 36, 65189 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2014. Geschäftsanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 36, 65189 Wiesbaden. Gegenstand: Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten: - Objekt und Werkschutz - Hauswartung - Empfangsdienste - Sicherheitsberatung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gappel, Michael, Freiberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Elm, Klaus-Dieter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Kraus, Dirk, Nistertal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der UNISERVE GmbH & Co. SECURITY KG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10057). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Elm, Klaus-Dieter aus Wiesbaden,
Gappel, Michael aus Freiberg,
Kraus, Dirk aus Nistertal