Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 27728
Firma: Garantie-Datenbank 24 GmbH
Sitz: Dreieich
Adresse: Im Gefierth 9a, 63303 Dreieich
Löschungen
HRB 27728: Garantie-Datenbank 24 GmbH, Bad Schwalbach, Schmidtberg 19, 65307 Bad...
Veränderungen
HRB 27728:Garantie-Datenbank 24 GmbH, Bad Schwalbach, Edmund-Heusinger-Straße 13...
Veränderungen
HRB 27728:Garantie-Datenbank 24 GmbH, Bad Schwalbach, Edmund-Heusinger-Straße 13...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.06.2014 22:01:00
HRB 27728:Garantie-Datenbank 24 GmbH, Bad Schwalbach, Edmund-Heusinger-Straße 13, 65307 Bad Schwalbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2014. Geschäftsanschrift: Edmund-Heusinger-Straße 13, 65307 Bad Schwalbach. Gegenstand: der Betrieb einer EDV-Datenbank und die Entwicklung der zugehörigen Software. Diese dient insbesondere der Abwicklung und Unterstützung von Marketingmaßnahmen von Verbänden und Unternehmen des Groß- und Einzelhandels und der Industrie. Das Unternehmen bietet außerdem Gewährleistungsanschlussgarantien im Sinne des § 443 BGB für Konsumgüter an, die mit der vorgenannten Datenbank verwaltet werden. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz bedürfen. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Singer, Thomas, Hochheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Garantie-Datenbank 24 AG mit dem Sitz in Bad Schwalbach (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 23227). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Singer, Thomas aus Hochheim