Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 27238
Firma: INKA Beteiligungsverwaltung GmbH
Sitz: Wiesbaden
Löschungen
HRB 27238: INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Aarstraße 22, 65623 Hahn...
Veränderungen
HRB 27238: INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 7a, 65205 W...
Veränderungen
HRB 27238: INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 7a, 65205 W...
Veränderungen
HRB 27238: INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Hagenauer Straße 47, 652...
Berichtigungen
HRB 27238:INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Hagenauer Straße 47, 6520...
Veränderungen
INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Hagenauer Straße 47, 65185 Wiesbade...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2013 12:00:00
INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, Hagenauer Straße 47, 65185 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2013 mit Nachtrag vom 20.08.2013. Geschäftsanschrift: Hagenauer Straße 47, 65185 Wiesbaden. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung und Überlassung von technischen Geräten und anderen Mobilien sowie der Vertrieb von fototechnischen und anderen Materialien, ferner die Verwaltung von Gesellschaftsbeteiligungen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Walter, Artur Wilhelm, Thüngersheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der INKA Beteiligungsverwaltungs AG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21847). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Walter, Artur Wilhelm aus Thüngersheim