Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 26815
Firma: ARRIS Solutions Germany GmbH
Sitz: Darmstadt
Löschungen
HRB 26815: ARRIS Solutions Germany GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 21.11.2018 16:25:00
HRB 26815: ARRIS Solutions Germany GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Pace International Luxembourg S. a r. l. eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die Pace International Luxembourg S.á r.l., eine nach luxemburgischen Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societé a responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg und der eingetragenen Geschäftsanschrift 42 44, Avenue de la Gare, 1610 Luxembourg, und als übernehmende Gesellschaft die ARRIS Solutions Germany GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden und der eingetragenen Geschäftsanschrift Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Societés) unter B182643. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 26815. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da diese über keine Minderheitsgesellschafter verfügt, sondern als 100-prozentige Tochtergesellschaft auf ihre alleinige Gesellschafterin verschmolzen wird. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der luxemburgischen Pace International Luxembourg S.á. r.l., ergeben sich aus dem geänderten luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften (HGG). Gemäß Artikel 1021-8 HGG können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des Alleingesellschafters der übertragenden Gesellschaft im luxemburgischem Amtsblatt (Recueil Electronique des Societés et Associations) entstanden sind, zwei Wochen nach der Veröffentlichung den vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen (Tribunal d´Arrondissement), die für die handelsrechtlichen Angelegenheiten in dem Bezirk, in dem übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, zuständig ist, auffordern, ihnen Sicherheit betreffend der noch nicht fälligen oder überfälligen Forderungen zu leisten, unter der Voraussetzung, dass sie nachweisen können, dass die Verschmelzung sich nachteilig auf ihre Rechte auswirkt und dass die übertragende Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten gewährt hat. Sämtliche Informationen betreffend die Regelungen zur Sicherung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können gemäß Artikel 1021 2 HGG kostenfrei in den Geschäftsräumen der übertragenden Gesellschaft erlangt werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, der deutschen ARRIS Solutions Germany GmbH, ergeben sich aus § 22 Abs. 1 UmwG. Danach ist den Gläubigern der ARRIS Solutions Germany GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der ARRIS Solutions Germany GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht gemäß § 122a Abs. 1 i. V. m. § 22 Abs. 1 UmwG steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht gemäß § 122a Abs. 1 i. V. m. § 22 Abs. 1 UmwG steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARRIS Solutions Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift - Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden - geltend zu machen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft, der Pace International Luxembourg S.á r.l unter deren Geschäftsanschrift - 42 44, Avenue de la Gare, 1610 Luxembourg - oder der übernehmenden Gesellschaft, der ARRIS Solutions Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift - Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden - eingeholt werden.Veränderungen
HRB 26815: ARRIS Solutions Germany GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65...
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HRB 26815:General Instrument Germany GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, ...
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General Instrument Germany GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wies...
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General Instrument Germany GmbH, Idstein, Telco Kreisel 1, 65510 Idstein. Die Ge...
Neueintragungen
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