Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 26766
Firma: LevelFive AG
Sitz: Wiesbaden
Löschungen
LevelFive AG, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Der Formwech...
Veränderungen
LevelFive AG, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Gesellsc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.01.2013 22:00:00
LevelFive AG, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Nunmehr: Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.09.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, Firma, bisher: PM-Agentur GmbH) und mit ihr die Sitzverlegung von Nauheim (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 91222) nach Wiesbaden beschlossen. Geschäftsanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Gegenstand ist, in allen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Anwendungen im Kundenauftrag, hochwertige Beratungsleistungen und hochwertige Interim Managementleistungen im Inland und/oder Ausland zu erbringen (Consulting Geschäft); sowie erfahrene Manager und Top Experten im Inland und/oder Ausland an Kunden zu vermitteln (Agentur Geschäft). Grundkapital: 50.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Gerlach, Winfried, Nauheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PM-Agentur GmbH mit dem Sitz in Nauheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 91222). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gerlach, Winfried aus Nauheim