Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 26240
Firma: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH
Sitz: Wiesbaden
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HRB 26240: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Johannes-Guten...
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HRB 26240: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Johannes-Guten...
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HRB 26240: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Johannes-Guten...
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HRB 26240: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Johannes-Guten...
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HRB 26240: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Johannes-G...
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HRB 26240: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Zehntenhof...
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Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, Zehntenhofstraße 14/16, 6...
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Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH, Wiesbaden, c/o Rechtsanwälte und Not...
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Veröffentlichung vom 04.05.2012 12:00:00
Candy Pharma GmbH, Wiesbaden, c/o Rechtsanwälte und Notare Dr. Walter Fallak, Sonnenberger Straße 14, 65193 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Fima) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH. Neuer Gegenstand: ist die Herstellung und der Vertrieb von pharmazeutischen Präparaten aller Art sowie anderer apothekenüberlicher Waren, insbesondere von Salbeibonbons unter der Marke "Dallmann's". Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dallmann & Co Fabrik pharm. Präparate GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 10179) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Candy Pharma GmbH, Wiesbaden, c/o Rechtsanwälte und Notare Dr. Walter Fallak, So...