Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 26040
Firma: JW Germany Holding GmbH
Sitz: Idstein
Adresse: Jack-Wolfskin-Kreisel 1, 65510 Idstein
Löschungen
HRB 26040: JW Germany Holding GmbH, Idstein, Jack-Wolfskin-Kreisel 1, 65510 Idst...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.10.2017 22:01:00
HRB 26040: JW Germany Holding GmbH, Idstein, Jack-Wolfskin-Kreisel 1, 65510 Idstein. Grenzüberschreitende Verschmelzung der JW Germany Holding GmbH auf die Paw Luxco III S.à r.l. Bekanntmachung gem. § 122d Sätze 2 und 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGBDie Geschäftsführung der Paw Luxco III S.à r.l. mit Sitz in Luxembourg, Luxemburg, eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés), Großherzogtum Luxemburg, unter der Nummer B 159480, und die Geschäftsführung der JW Germany Holding GmbH mit Sitz in Idstein/Ts., Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 26040, beabsichtigen, die JW Germany Holding GmbH, eine 100%ige Tochter der Paw Luxco III S.à r.l., als übertragende Rechtsträgerin auf die Paw Luxco III S.à r.l. als übernehmende Rechtsträgerin unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht:Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Handelsregister Wiesbaden gemäß § 122d Satz 1 UmwG eingereicht.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten GesellschaftenJW Germany Holding GmbH (übertragende Rechtsträgerin)Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter HaftungFirma: JW Germany Holding GmbHSitz: Idstein/Ts., DeutschlandPaw Luxco III S.à r.l. (übernehmende Rechtsträgerin)Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen RechtsFirma: Paw Luxco III S.à r.l.Sitz: Luxembourg, Großherzogtum LuxemburgRegister, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der EintragungJW Germany Holding GmbHHandelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 26040Paw Luxco III S.à r.l.Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés), Luxemburg, unter der Nummer B 159480Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenRechte der GläubigerJW Germany Holding GmbHDer Schutz der Gläubiger der JW Germany Holding GmbH bestimmt sich nach § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der JW Germany Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der JW Germany Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden.Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der JW Germany Holding GmbH schriftlich anmeldet.Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das ''Gemeinsame Registerportal der Länder'', abrufbar unter der Internet-Adresse ''www.handelsregister.de''. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite ''www.registerbekanntmachungen.de''.Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird.Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Paw Luxco III S.à r.l.Gemäß Art. 268 Abs. 1 Satz 1 des luxemburgischen Gesetzes betreffend Handelsgesellschaften (Loi concernant les sociétés commerciales) (im Folgenden ''LSC'') können Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Zustimmungsbeschlusses der Generalversammlung der Gesellschafter der Paw Luxco III S.à r.l. zur Verschmelzung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg (Memorial C, Recueil des Sociétés et Associations) begründet wurden, ungeachtet einer gegensätzlichen Vereinbarung innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen des Bezirksgerichts in Luxemburg (Tribunal d'Arrondissement), in dessen Bezirk die Paw Luxco III S.à r.l. ihren Sitz hat, die summarische Überprüfung der Stellung von Sicherheiten für fällige und nicht fällige Forderungen beantragen, sofern sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird und Paw Luxco III S.à r.l. nicht genügend Sicherheiten bereitgestellt hat. Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen des Bezirksgerichts (Tribunal d'Arrondissement) weist gemäß Art. 268 Abs. 1 Satz 2 LSC diesen Antrag zurück, wenn die Gläubiger über adäquate Sicherheiten verfügen oder wenn die Stellung von Sicherheiten angesichts des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist.Die Paw Luxco III S.à r.l. kann sich nach Art. 268 Abs. 1 Satz 3 LSC dem Antrag widersetzen, indem sie den Gläubiger auszahlt, selbst wenn es sich um eine noch nicht fällige Forderung handelt. Wenn die gegebenenfalls angeordneten Sicherheiten nicht innerhalb der festgelegten Frist gestellt werden, wird die Forderung unverzüglich fällig (Art. 268 Abs. 1 Satz 4 LSC).Rechte der MinderheitsgesellschafterDa weder an der Paw Luxco III S.à r.l. noch an der JW Germany Holding GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122h UmwG in Verbindung mit §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die luxemburgische Schutzvorschrift des Art. 271 Abs. 3 LSC, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Zustimmung der Paw Luxco III S.à r.l. für die Durchführung der in §§ 14, 15 UmwG geregelten Verfahren verlangen würde.Anschriften zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden:JW Germany Holding GmbHCarl-Christian Becker Jack Wolfskin Kreisel 165510 Idstein/Ts., GermanyPhone: +49 6126 954 261Fax: +49 6126 954 444 261Carl-Christian.Becker@jack-wolfskin.com Paw Luxco III S.à r.l.Thibault Gilbert 6, rue Eugène Ruppert L-2453 LuxembourgPhone: +35 226449 382Mobile: +35 2621 658 995Thibault.Gilbert@intertrustgroup.com Frankfurt am Main, den 19. Oktober 2017JW Germany Holding GmbHVeränderungen
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Neueintragungen
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