Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 25875
Firma: Sportpark Stadion Frankfurt am am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH
Sitz: Frankfurt am Main
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25875: Sportpark Stadion Frankfurt am am Main Gesellschaft für Projektentwic...
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Veröffentlichung vom 20.08.2007 11:30:00
Waldstadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main (Saalgasse 2 - 4, 60311 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der STADION Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 6704) beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens), 4 Absatz 1 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführer) beschlossen. Neue Firma: Sportpark Stadion Frankfurt am am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH. Neuer Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports durch die Bereitstellung des Stadions und weiterer Sporteinrichtungen für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main und der Region Rhein-Main. Daneben sollen innerhalb und außerhalb dieser Einrichtungen sportliche und kulturelle - auch internationale - Großveranstaltungen durchgeführt werden. Neues Stammkapital: 255.750,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Naß, Winfried, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der STADION Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 6704) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 09.08.2007 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Naß, Winfried aus Frankfurt am Main
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