Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 25340
Firma: Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH
Sitz: Lorsch
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch
Veränderungen
HRB 25340: Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25340: Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, ...
Veränderungen
HRB 25340: Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, ...
Veränderungen
HRB 25340: Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, ...
Veränderungen
Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsc...
Veränderungen
Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsc...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.03.2009 12:00:00
Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch. Neuer Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur auf dem Gebiet der Stadt Lorsch zur Förderung der Wirtschaft. Zur Verwirklichung dieses Zweck dürfen von der Gesellschaft folgende Maßnahmen ergriffen werden: - Förderung der Gewerbeansiedlung durch Analyse der Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur auf dem Gebiet der Stadt Lorsch, Information über die Standortvorteile und Förderungsmaßnahmen für Unternehmen in der vorstehend genannten Region, Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, insbesondere durch die Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der Stadt Lorsch, die Entwicklung von Gewerbegebieten einschließlich der Durchführung von Umlegungs- und Erschließungsmaßnahmen. - An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung und Erweiterung von Unternehmen. - Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen sowie dazu gehörender Grundstücke oder Grundstücksteile einschließlich eventuell dazu gehörender Nebenleistungen an Existenzgründer für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. - Durchführung von Baumaßnahmen insbesondere zur Errichtung von Hochbauten auf eigenen oder zu diesem Zweck zu erwerbenden Grundstücken mit dem ausschließlichen Ziel, diese Grundstücke nach der Bebauung entweder unmittelbar zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen zu veräußern oder diese einschließlich eventueller Nebenleistungen für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren an Existenzgründer zu vermieten oder zu verpachten. - ie Förderung des Fremdenverkehrs, des Einzelhandels und Unterstützung des Stadtmarketings der Stadt Lorsch durch Werbung für die Region. Andere als die vorstehend bezeichneten Maßnahmen darf die Gesellschaft nicht durchführen. Sie darf grundsätzlich - auch nicht im Zusammenhang mit den vorstehend dargestellten Maßnahmen - eigene gewerbliche oder erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen. - Alle sonstigen Maßnahmen, die geeignet sind, auf dem Gebiet der Stadt Lorsch ausschließlich die soziale und wirtschaftliche Struktur dadurch zu verbessern, dass die Wirtschaft insbesondere durch Industrieansiedlung und Beschaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Sanierung von Altlasten unmittelbar gefördert wird. 2. Die Gesellschaft darf nur Unternehmen übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder gründen oder solche vertreten, wenn dadurch ihre in vorstehender Ziffer 1 dargelegten Ziele unmittelbar umgesetzt werden und es sich bei diesen Gesellschaften um Gesellschaften handelt, die die Voraussetzungen einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG erfüllen. Die Beteiligung an oder Gründung anderer Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft sowie die Gründung weiterer Gesellschaften, die jeweils den Anforderungen des vorstehenden Absatzes genügen müssen, bedürfen im Einzelfall der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im übrigen ist bei diesen Geschäften vorab die Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen.