Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 25306
Firma: Tyco Electronics Holding GmbH
Sitz: Bensheim
Löschungen
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Die ...
Veränderungen
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Nich...
Veränderungen
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.1. D...
Veränderungen
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Gesc...
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Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, (Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim).Ni...
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Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim (Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim). Be...
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Veröffentlichung vom 02.10.2007 09:44:00
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim (Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tyco Electronics Finance GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25626) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.