Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Hersfeld zum Aktenzeichen HRB 2445
Firma: K.D.S. Solarparks GmbH
Sitz: Alheim
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HRB 2445: K.D.S. Solarparks GmbH, Alheim, Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Prokura...
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HRB 2445: K.D.S. Solarparks GmbH, Alheim, Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Einzelp...
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HRB 2445: K.D.S. Solarparks GmbH, Alheim, Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Nicht m...
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K.D.S. Solarparks GmbH, Alheim, Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Einzelprokura: Ke...
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K.D.S. Solarparks GmbH, Alheim, Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Bestellt als Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.04.2011 12:00:00
K.D.S. Solarparks GmbH, Alheim, Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2011. Geschäftsanschrift: Auf der Welle 8, 36211 Alheim. Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen in Alheim-Oberellenbach, Bebra und an anderen Orten, deren Verwaltung und Abrechung sowie alle damit verwandten und im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich der Hilfs- und Nebengeschäfte und der Abschluss aller hierzu erforderlichen Verträge (Grundstückskauf-, Erbbaurechts- und Pachtverträge). Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kirchner, Lars, Alheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der K.D.S. Solarpark Mittleres Fuldatal GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Alheim (Amtsgericht Bad Hersfeld, HRA 1464). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kirchner, Lars aus Alheim