Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 23774
Firma: COMPERIO Holding GmbH
Sitz: Wiesbaden
Adresse: Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden
Löschungen von Amts wegen
COMPERIO Holding GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden. Die Gese...
Löschungsankündigungen
COMPERIO Holding GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden. Das Regi...
Veränderungen
COMPERIO Holding GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden.Geschäfts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.10.2008 22:00:00
COMPERIO Holding GmbH, Wiesbaden, (Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2008. Gegenstand: An- und Verkauf von Versicherungsbeständen von Versicherungsmaklern; Erstellen von privaten und gewerblichen Vorsorge- und Versorgungskonzepten auf der Grundlage von Analysen der gegebenen Vorsorge-, Versorgungs- und Finanzsituationen, ferner Beratung über Zielsetzungen, Beibringung, Konzeption, Vermittlung und Erstellung auf die analysierte Situation abgestimmter Angebote im Bereich der Sofortvorsorge, Altersvorsorge, persönliches Risikomanagement, Invalidität- und Hinterbliebenenvorsorge, Eigentumsschutz, staatl. geförderter Vermögensaufbau sowie Einkauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung und artverwandte Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hofmann, Christoph, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der COMPERIO AG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 22283 ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hofmann, Christoph aus Wiesbaden